Gilt das Mitbestimmungsverfahren für alle Kündigungen?

Die entsprechenden Vorschriften, hier besonders § 102 Betriebsverfassungsgesetz, gelten für jeden Fall der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, also auch bei fristlosen/außerordentlichen Kündigungen sowie bei Änderungskündigungen.

Was passiert, wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht?

Zunächst bleibt die Kündigung wirksam. Denn der Arbeitnehmer muss selbst eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn er gegen die Kündigung vorgehen will. Wenn Sie als Betriebsrat allerdings Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, kann der Gekündigte verlangen, dass der Betrieb ihn bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiterbeschäftigt. Dies muss vor Gericht geltend gemacht werden.

Muss der Betriebsrat bei einer Kündigung angehört werden?

Der Betriebsrat (BR) muss zwar zwingend ordnungsgemäß vor Ausspruch der Kündigung angehört werden, eine Zustimmung ist aber nicht erforderlich. Im Rahmen der Anhörung müssen ausnahmslos alle Hintergründe der Kündigung mitgeteilt werden. Ist der BR nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört worden, ist die Kündigung unwirksam. Dies muss aber vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden vor Gericht!