Kann der Betriebsrat aus allen möglichen Gründen der Kündigung widersprechen?

Nein, er ist auf fünf gesetzlich aufgezählte Gründe beschränkt in seinem Widerspruchsrecht. Diese betreffen vor allem mangelhafte Sozialauswahl und das Außerachtlassen anderer Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb oder Unternehmen.