Rechte

Das Betriebsverfassungsrecht gewährt dem Betriebsrat verschiedene Beteilungsrechte, die unterschiedlich stark ausgeprägt sind.

  • Widerspruchsrechte
  • Mitbestimmungsrechte
  • Informationsrechte
  • Beratungsrechte
  • Anhörungsrechte
  • Zustimmungsrechte

 

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