Was ist der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine Einrichtung der Arbeitnehmer zur Wahrung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber in einem Unternehmen. Voraussetzung für die Bildung eines Betriebsrats ist eine bestimmte Mindestgröße:

Laut Betriebsverfassungsgesetz sind mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer erforderlich, von denen drei außerdem wählbar sein müssen. Als wahlberechtigt gelten alle volljährigen Angestellten des Betriebs.

Der Arbeitgeber muss die Bildung des Betriebsrats gestatten. Eine Beeinflussung der Wahl oder eine Behinderung der Arbeit des Betriebsrats ist ihm untersagt. Er muss im Gegenteil alle anfallenden Kosten tragen.

Die Arbeit des Betriebsrats erlangt immer dann große Bedeutung, wenn es um grundsätzliche arbeitsrechtliche Prozesse und Entscheidungen, wie z.B. Einstellungen oder Kündigungen, geht. Seine vornehmste Aufgabe ist somit die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse und das Hinwirken auf eine möglichst optimale Arbeitsplatzumgebung aller Angestellten.

Gewählt wird er für einen Zeitraum von vier Jahren. Das bedeutet natürlich auch, dass leitenden Angestellten sowohl die Wahl, als auch die Kandidatur für den Betriebsrat untersagt ist. Die meisten Betriebsräte sind außerdem Mitglied einer Gewerkschaft, eine zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.

Zum Schutz der Unabhängigkeit des Betriebsrats, genießen Mitglieder während ihrer Amtszeit und auch ein Jahr nach ihrem Ausscheiden noch Kündigungsschutz. Außerordentliche Kündigungen wegen groben Mißverhaltens sind davon natürlich ausgenommen. Für den öffentlichen Dienst gilt das Betriebsverfassungsgesetz und damit die gerade genannten Grundsätze übrigens nicht, hier wird nach den Personalvertretungsgesetzen ein Personalrat gewählt.