Muss der Betriebsrat auch gehört werden, wenn das Arbeitsverhältnis anderweitig beendet wird (Fristablauf, Aufhebungsvertrag und Ähnliches)?

Nach ganz überwiegender Meinung nicht. Der Betriebsrat ist nach dem Gesetz nicht zu beteiligen. Dies schließt nicht aus, dass er (freiwillig) andere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber trifft.