Nach ganz überwiegender Meinung nicht. Der Betriebsrat ist nach dem Gesetz nicht zu beteiligen. Dies schließt nicht aus, dass er (freiwillig) andere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber trifft.
Nach ganz überwiegender Meinung nicht. Der Betriebsrat ist nach dem Gesetz nicht zu beteiligen. Dies schließt nicht aus, dass er (freiwillig) andere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber trifft.