Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV, ALG II) angerechnet?

Ja, auf das (umgangssprachlich Hartz IV genannte) Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt keine Anrechnung.

Eine Anrechnung erfolgt auch bei der Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag.