Welche Bewerbungsunterlagen sind dem Betriebsrat vorzulegen?

Es sind vorzulegen die von dem Stellenbewerber eingereichten Bewerbungsunterlagen, wie Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild, Empfehlungsschreiben, Tätigkeits- und Prüfungsnachweise, Bewerbungsschreiben.
Auch Unterlagen, die seitens des Bewerbers als vertraulich gekennzeichnet sind, sind dem Betriebsrat vorzulegen.
Des Weiteren sind dem Betriebsrat vorzulegen die vom Arbeitgeber im Rahmen und zur Vorbereitung der Einstellung erstellten Unterlagen (z.B. Personalfragebögen) und die aus dem Vorstellungsgespräch oder aus Tests folgenden Ergebnisse.
(BAG14.12.2004, LAG Hamm 26.09.2003, LAG Hamm 01.08.2003).