Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt ?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn die Kündigung
gegen eine Richtlinie nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes (BVerfG) verstößt
oder
der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann
und
der Betriebsrat aus einem dieser Gründe der Kündigung binnen einer Frist von 1 Woche nach § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes schriftlich widersprochen hat (§ 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz)
oder
der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz – Sozialauswahl).