Da der Betriebsrat eine Frist von einer Woche hat, um Stellung zu der geplanten Einstellung zu nehmen, ist der Betriebsrat spätestens eine Woche vor der Einstellung zu informieren.
Da der Betriebsrat eine Frist von einer Woche hat, um Stellung zu der geplanten Einstellung zu nehmen, ist der Betriebsrat spätestens eine Woche vor der Einstellung zu informieren.