Sind die Bewerbungsunterlagen sämtlicher Bewerber dem Betriebsrat vorzulegen?

Auch die Bewerbungsunterlagen derjenigen Bewerber, deren Einstellung der Arbeitgeber nicht in Betracht zieht, sind dem Betriebsrat vorzulegen.
(BAG14.12.2004, LAG Hamm01.08. 2003).