Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Unterrichtung kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist die schriftliche Unterrichtung zweckmäßig.
Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Unterrichtung kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist die schriftliche Unterrichtung zweckmäßig.