Hat der Betriebsrat ein Recht an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen?

Der Betriebsrat hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kein Recht zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Auf Basis einer Betriebsvereinbarung oder auf Grund von jeweiligen Absprachen kann dem Betriebsrat das Recht zur Teilnahme eingeräumt werden.