Gibt es Betreuungsgeld, wenn die Ausgaben für eine private Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden?

Setzt man Kinderbetreuungskosten von der Steuer ab, so hat dies keinen Einfluss auf den Betreuungsgeldanspruch. Grund: Es handelt sich lediglich um eine mittelbare Unterstützungsleistung des Staates, nicht um eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung.