Ehrenamt

Der Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt

Ehrenamt bedeutet, dass Sie für die Betriebsratstätigkeit keine zusätzliche Vergütung erhalten.

Schade, könnte der erste Gedanke sein. Denn viele Betriebsräte legen ein, auch in zeitlicher Hinsicht, ganz besonderes Engagement an den Tag und beschäftigen sich mit Dingen, die über ihr normales Aufgabengebiet weit hinaus gehen. Bei genauerem Hinsehen ist dies aber eine sehr sinnvolle Regelung, weil sie Ihre innere Unabhängigkeit und Ihre Loyalität als Betriebsrat sichert.

Der Arbeitgeber könnte sonst in die Versuchung kommen, Ihre Arbeit und Ihre Entscheidungen mit Hilfe bestimmter Zuwendungen oder Versprechen beeinflussen zu wollen. Aber genau das darf er eben nicht. Tut er es dennoch, macht er sich strafbar. Laut Gesetz kann der Arbeitgeber sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn er ein Mitglied des Betriebsrats „um seiner Tätigkeit willen“ begünstigt (§ 119 BetrVG).

Aber: Sie dürfen auch nicht benachteiligt werden (§ 78 BetrVG). Daher erhalten Sie Ihr normales volles Gehalt selbstverständlich nach wie vor weiter.